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Finanzielle Fördermöglichkeiten:

In den meisten Fällen müssen die  Kosten privat getragen werden. Ich bemühe mich jedoch, Sie bei einer Beantragung zur Übernahme der Kosten zu unterstützen.

Möglichkeiten zur Übernahme der Kosten finden sich bei: 

  • privaten Krankenkassen

  • gesetzlichen Krankenkassen

  • Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung

  • Trägern der öffentlichen Jugendhilfe 

  • Trägern der Sozialhilfe im Rahmen des persönlichen Budgets (§17 SGB IX)

  • Jugendämtern im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)

Für die Beantragung der Leistungen ist eine ärztliche Verordnung oder eine Stellungnahme von therapeutischer oder pädagogischer Seite hilfreich. Bei Bedarf erstelle ich gerne einen Bericht/ Förderplan.

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